Transparenzerklärung
Letzte Aktualisierung erfolgte am 31. Juli 2022
Dem Vorstand des Hospiz und Palliativhilfe Katharinenhaus Reinickendorf e.V. ist es ein elementares Anliegen, transparent, einfach und klar über unsere Struktur, unser Engagement sowie die Mittelherkunft und Verwendung zu informieren. Deshalb haben wir uns der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und diese aktuell zu halten.
Selbstverpflichtung zur Transparenz
0. Selbstverpflichtung
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Hospiz- und Palliativhilfe Katharinenhaus Reinickendorf e.V.
Kurhausstraße 30 | D-13467 Berlin
c/o Caritas-Hospiz Katharinenhaus Berlin Reinickendorf
Grümdungsjahr 2021
Amtsgericht Charlottenburg: VR 39018 B
Ansprechpartner: Michael Ermisch (Vorsitzender)
E-Mail: vorstand[at]foerderverein-hospiz-reinickendorf.de
Tel.: +49 (0) 30 263 27 300
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen des Vereins
Der Förderverein trägt gemeinsam mit dem gesamtem Hospiz-Team und der Unterstützung von Fördermitgliedern dazu bei, das Leben der Hospiz-Gäste und deren Angehörige so angenehm wie möglich und würdevoll zu gestalten, sowie die Lebensqualität bzw. die Lebensumstände der im Hospiz wohnenden Hospiz-Gäste weiter zu verbessern. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht der schwerstkranke und sterbende Mensch und deren Angehörige - Sie in der Zeit der Krankheit, des Abschiednehmens und der Trauer in all ihren Bedürfnissen ernst zu nehmen und empathisch zu begleiten. Wir werden mit Freude und Lebendigkeit dazu beitragen, dass alle im Caritas-Hospiz Katharinenhaus wohnenden Hospiz-Gäste bis zuletzt gemeinsam mit Angehörigen, Freunden liebe-, würde- und respektvoll leben können und professionell betreut werden. Deshalb gehört es auch zu unserer Tätigkeit als Förderverein, das gesamte Hospiz-Team – im Hospiz Katharinenhaus Reinickendorf zu unterstützen.
3. Bescheid des Finanzamtes
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin, mit Bescheid vom 28.07.2021, nach § 60a AO gesondert festgestellt. Gem. dem Bescheid fördert der Hospiz- und Palliativhilfe Katharinenhaus Reinickendorf e.V. midltätige Zwecke und die gemeinützigen Zwecke des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 3 AO).-
4. Name und Fuktion der wesendlichen Entscheidungsträger
Michael Ermisch (Vorsitzender)
Daniel Frank (stellvertretender Vorsitzender)
Olaf Schüle (Schatzmeister)
Joachim Kalweit (Schriftführer -seit 03.2022)
5. Tätigkeitsberichte
6. Personalstruktur
Der Vorstand, die Botschafterinnen und Botschafter des Fördervereins sind ausschlißlich ehrenamtlich tätig. Sie erhalten keinerlei Aufwandsentschädigungen. Der Verein hat keine Angestellten und keine Aushilfskräfte, sondern ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Derzeit sind 30 Ehrenamtliche für den Förderverein aktiv und der Förderverein hat derzeit 65 Mitglieder (Stand: 31.07.2022).
7. Angaben zur Mittelherkunft und 8. Angaben zur Mittelverwendung
Alle Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung sind im Tätigkeitsbericht 2021 auf Seite 16 bis 17 aufgeführt.
Grafische Darstellung zur prozentualen Aufteilung:
Der Erstellungsbericht über den Jahresabschluss 2021 wurde durch den Steuerberater u. Wirtschaftsprüfer Dipl. Kaufm. Christian Ladehoff, anhand der dort geführten Bücher und den vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen am 21. Januar 2021 erstellt.
9. Gesellschaftliche Verbundeheit mit Dritten
Der Hospiz- und Palliativhilfe Katharinenhaus Reinickendorf e.V. ist eigenständig und gesellschaftlich nicht mit anderen Organisationen, Unternehmen oder Vereinen verbunden.
10. Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen
Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine allgemeinen Zuwendungen durch Fördermittel des Bundes oder Land Berlin, die mehr als 10 % der Gesamteinnahmen ausmachten. Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen im Geschäftsjahr 2021 ausmachen, gab es nicht.
Die Mitglieder der Vereinsgründungsversammlung haben am 09.06.2021 auf der Grundlage der Satzung die Beitragsordnung beschlossen.